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Teilnahmebedingungen für das Programm Aktion Wald! von BildungsCent e.V.

An wen richtet sich Aktion Wald! ?

Das Programm ist ausgerichtet auf Grundschulen. Auch andere Schulen und Kindertagesstätten können sich bewerben. 

Am Projekt können sich die ganze Schule oder einzelne Klassen beteiligen. Jede Schule oder Bildungseinrichtung erhält nur jeweils eine WaldKiste, ein PflanzPaket und einen einmaligen Zuschuss für Exkursionen.

Beginn der Vereinbarung, Vertragspartner und Vertretungsberechtigte

Mit der unterschriebenen Teilnahmeerklärung bewirbt sich die Schule oder Kindertagesstätte, vertreten durch ein vertretungsberechtigtes Mitglied der Schulleitung oder Einrichtungsleitung, verbindlich für die Teilnahme an dem Programm Aktion Wald! und akzeptiert die damit verbundenen Teilnahmebedingungen. Mit der Zusage durch BildungsCent e.V. erlangt die Vereinbarung zwischen der Schule und BildungsCent e.V. über die Teilnahme an dem Programm Aktion Wald! Gültigkeit. Ein Anspruch auf eine Programmteilnahme besteht nicht. 

Der/die Schulleiter/in benennt eine/n projektverantwortliche/n Ansprechpartner/in, der/die berechtigt ist, mit BildungsCent e.V. verbindliche Absprachen zu treffen und der/die als Erfüllungsgehilfe/Erfüllungsgehilfin der Schule über die im Rahmen des Programms gewährten finanziellen Projektzuschüsse verfügt und abrechnet.

Bis zu 200 Euro Zuschuss für WaldExkursionen


Teilnehmende Schulen erhalten einen Zuschuss in Höhe von maximal 200 Euro für WaldExkursionen.

In der Regel wird der finanzielle Zuschuss im Wert von bis zu 200,00 Euro zur Umsetzung von WaldExkursionen, von der Schule oder einem benannten Erfüllungsgehilfen ausgelegt.

Der tatsächlich ausgegebene Betrag wird nach einer Auflistung der Ausgaben und Einreichen der entsprechenden Belege (Rechnungen, Quittungen, etc.) bei BildungsCent e.V. umgehend erstattet.

In Ausnahmefällen kann mit einem formlosem Antrag bei BildungsCent e.V. der Vorschuss direkt an die Schule bzw. Erfüllungsgehilfen überwiesen werden. Die Abrechnung inklusive entsprechender Belege sind unverzüglich nachzureichen. Ein eventuell sich ergebener Differenzbetrag ist zurück zu überweisen.

Finanzierungsvorbehalt

Die der Schule von BildungsCent e.V. im Rahmen des Programms Aktion Wald! zugesagten Sach- und Geldmittel stehen unter Vorbehalt der tatsächlichen Finanzierung den Waldklimafonds von Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium. Erhält BildungsCent e.V. zum Beispiel auf Grund einer Haushaltssperre keine Mittel überwiesen, kann die Schule keinerlei Forderungen gegenüber BildungsCent e.V. geltend machen.

Mitwirkungspflicht und Verantwortlichkeiten

BildungsCent e.V. dokumentiert die im Verlauf des Projektes getroffenen Absprachen mit der Schule und unterstützt die projektbegleitenden Lehrerinnen und Lehrer bei allen organisatorischen Fragen.

Die Schule erklärt sich bereit, Aktivitäten im Rahmen des Programms Aktion Wald! zu dokumentieren und die vorgesehenen Feedback-Bögen zu beantworten. Die Schule stellt BildungsCent e.V. eventuell entstehende Projektergebnisse, sowie Film- und Fotoaufnahmen für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt sich die Schule eigenständig daran, eigene Projektaktivitäten bekannt zu machen. Zum Beispiel auf der Schulwebsite, durch Pressemitteilungen, öffentliche Veranstaltungen und Aktionen u.ä. Sind auf den Foto- und Filmaufnahmen Personen, insbesondere Kinder, zu sehen, verpflichtet die Schule sich dazu, die erforderlichen Einwilligungen über das auf wald.bildungscent.de  zur Verfügung gestellte Formular einzuholen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung haftet die Schule für etwaige Nachteile, die BildungsCent e.V. daraus entstehen.

Andere Bildungseinrichtungen und Multiplikatoren der Umweltbildung

Bildungseinrichtungen und Multiplikatoren der Umweltbildung können sich für eine Teilnahme an Aktion Wald! bewerben. Die Teilnahmenden erhalten in dieser Kategorie nur die WaldKiste. PflanzPaket und Exkursionzuschuss stehen nicht zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine Programmteilnahme besteht nicht.


Öffentlichkeit und Datenschutz


Es gelten die Datenschutzbedingungen von BildungsCent e.V.

Vor Projektbeginn verpflichtet sich die Schule von allen beteiligten Schülerinnen und Schülern die Einverständniserklärung der Eltern zur Nutzung und Veröffentlichung von Fotos, Filmen und sonstigen Projektergebnissen auf denen die Kinder und Jugendlichen zu sehen sind oder an deren Erstellung sie beteiligt waren für BildungsCent e.V. einzuholen. Dabei sind die von BildungsCent e.V. zur Verfügung gestellten Einwilligungserklärungen zu nutzen. Die Schule verpflichtet sich, die Einwilligungserklärungen zum Zweck des Nachweises aufzubewahren und BildungsCent e.V auf Anfrage Einsicht in die Einwilligungen zu gewähren.

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